DSGVO

Ein Überblick über die EU Daten­schutz-Grund­ver­ordnung

Die Daten­schutz-Grund­ver­ordnung, oder DSGVO, ist eine wichtige gesetz­liche Regelung, die den Schutz der Privat­sphäre und der perso­nen­be­zo­genen Daten von EU-Bürgern gewähr­leistet. Sie wurde entwi­ckelt, um die Kontrolle über persön­liche Infor­ma­tionen zu stärken und die Art und Weise zu regeln, wie Organi­sa­tionen diese Daten sammeln, speichern und verar­beiten. In diesem Artikel werden wir einen genauen Blick auf die DSGVO werfen und ihre Auswir­kungen auf Unter­nehmen und Einzel­per­sonen unter­suchen.

Was ist die DSGVO?

Die Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO) ist eine recht­liche Verordnung der Europäi­schen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie wurde entwi­ckelt, um den Schutz perso­nen­be­zo­gener Daten von EU-Bürgern zu stärken und die Art und Weise zu regeln, wie Organi­sa­tionen diese Daten verar­beiten. Die Verordnung bietet Einzel­per­sonen mehr Kontrolle über ihre persön­lichen Infor­ma­tionen und legt klare Richt­linien für Unter­nehmen fest, die perso­nen­be­zogene Daten sammeln oder verar­beiten.

Warum wurde die DSGVO einge­führt?

Die Einführung der DSGVO war eine Reaktion auf die sich entwi­ckelnde digitale Landschaft und die Notwen­digkeit, Daten­schutz und ‑sicherheit zu gewähr­leisten. In einer Zeit, in der Daten­lecks und Daten­schutz­ver­let­zungen immer häufiger wurden, sah die EU die Notwen­digkeit, strengere Regeln einzu­führen, um die Privat­sphäre der Bürger zu schützen. Die Verordnung zielt auch darauf ab, einen einheit­lichen Rechts­rahmen für den Umgang mit perso­nen­be­zo­genen Daten in allen EU-Mitglied­staaten zu schaffen.

Die Daten­schutz­richt­linie 95 46 EG — Grundlage für den Daten­schutz in Europa

Die Daten­schutz­richt­linie 95/46/EG, auch bekannt als “EU-Daten­schutz­richt­linie”, wurde im Jahr 1995 erlassen und bildet die Grundlage für den Daten­schutz innerhalb der Europäi­schen Union. Diese wegwei­sende Richt­linie legte die grund­le­genden Prinzipien und Regeln für die Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten fest und legte damit den Grund­stein für den Schutz der Privat­sphäre und der indivi­du­ellen Rechte in der digitalen Ära. Die Richt­linie betonte die Bedeutung der Einwil­ligung, der Daten­mi­ni­mierung und der Sicher­heits­maß­nahmen, und trug maßgeblich dazu bei, einheit­liche Standards für den Daten­schutz in Europa zu etablieren.

Schlüs­sel­prin­zipien der Daten­schutz­richt­linie 95/46/EG

Die Daten­schutz­richt­linie 95/46/EG legte mehrere Schlüs­sel­prin­zipien fest, die bis heute die Grundlage für den Daten­schutz in der EU bilden. Dazu gehören die recht­mäßige Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten, die Einwil­ligung der betrof­fenen Personen, die Zweck­bindung der Daten­ver­ar­beitung, die Richtigkeit der Daten, angemessene Sicher­heits­maß­nahmen und das Recht auf Zugang und Berich­tigung. Die Richt­linie trug dazu bei, das Bewusstsein für den Schutz perso­nen­be­zo­gener Daten zu schärfen und legte den Grund­stein für spätere Daten­schutz­re­ge­lungen wie die Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO), die 2018 in Kraft trat und die Standards für den Daten­schutz in der EU weiter stärkte.

Schlüs­sel­prin­zipien der DSGVO

Die DSGVO basiert auf mehreren Schlüs­sel­prin­zipien, die die Grundlage für die Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten bilden. Diese Prinzipien legen fest, wie Unter­nehmen perso­nen­be­zogene Daten recht­mäßig und trans­parent sammeln und verar­beiten sollten.

Recht­mä­ßigkeit, Fairness und Trans­parenz

Unter­nehmen müssen perso­nen­be­zogene Daten recht­mäßig und fair verar­beiten. Die Verar­beitung sollte trans­parent sein und auf rechtlich zuläs­sigen Grund­lagen beruhen.

Zweck­bindung

Die Daten dürfen nur für festge­legte, eindeutige und legitime Zwecke gesammelt werden. Jegliche Verar­beitung außerhalb dieser Zwecke ist unzulässig.

Daten­mi­ni­mierung

Es sollten nur die für den festge­legten Zweck erfor­der­lichen Daten gesammelt werden. Die Idee ist, die Menge der gesam­melten Daten auf das Notwen­digste zu beschränken.

Richtigkeit der Daten

Die erfassten Daten sollten korrekt und aktuell sein. Unter­nehmen sind verpflichtet, sicher­zu­stellen, dass die Daten auf dem neuesten Stand sind.

Speicher­be­grenzung

Die Daten sollten nur so lange aufbe­wahrt werden, wie es für den Zweck erfor­derlich ist. Das bedeutet, dass Unter­nehmen Daten regel­mäßig überprüfen und löschen müssen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Integrität und Vertrau­lichkeit

Unter­nehmen müssen angemessene Sicher­heits­maß­nahmen ergreifen, um die Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.

Rechen­schafts­pflicht

Unter­nehmen müssen nachweisen können, dass sie die Grund­sätze der DSGVO einhalten. Dies erfordert eine gewisse Dokumen­tation und Trans­parenz in Bezug auf die Daten­ver­ar­beitung.

Rechte der betrof­fenen Personen

Die DSGVO gewährt Einzel­per­sonen eine Reihe von Rechten in Bezug auf ihre perso­nen­be­zo­genen Daten.

Recht auf Infor­mation

Einzel­per­sonen haben das Recht zu erfahren, wie ihre Daten verar­beitet werden und welche Zwecke damit verfolgt werden.

Recht auf Zugang

Einzel­per­sonen können eine Kopie der sie betref­fenden perso­nen­be­zo­genen Daten anfordern, die von Unter­nehmen gespei­chert werden.

Recht auf Berich­tigung

Wenn Daten ungenau oder unvoll­ständig sind, haben Einzel­per­sonen das Recht, die Korrektur dieser Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung

Auch bekannt als “Recht auf Verges­sen­werden”, ermög­licht es Einzel­per­sonen, die Löschung ihrer Daten zu beantragen.

Recht auf Einschränkung der Verar­beitung

Einzel­per­sonen können die einge­schränkte Verar­beitung ihrer Daten verlangen, wenn beispiels­weise die Richtigkeit der Daten bestritten wird.

Recht auf Daten­über­trag­barkeit

Einzel­per­sonen haben das Recht, ihre Daten in einem struk­tu­rierten, gängigen und maschi­nen­les­baren Format zu erhalten und an einen anderen Verant­wort­lichen zu übertragen.

Wider­spruchs­recht

Einzel­per­sonen können der Verar­beitung ihrer Daten aus bestimmten Gründen wider­sprechen, z. B. wenn die Daten für Direkt­mar­ke­ting­zwecke verwendet werden.

Verpflich­tungen für Unter­nehmen

Die DSGVO legt auch Verpflich­tungen für Unter­nehmen fest, um sicher­zu­stellen, dass sie die Daten­schutz­rechte der Einzel­per­sonen respek­tieren.

Daten­schutz­be­auf­tragter

Unter­nehmen, die perso­nen­be­zogene Daten in großem Umfang verar­beiten, müssen mögli­cher­weise einen Daten­schutz­be­auf­tragten benennen, der die Daten­schutz­prak­tiken überwacht.

Daten­schutz-Folgen­ab­schätzung

Vor der Verar­beitung bestimmter Daten müssen Unter­nehmen eine Daten­schutz-Folgen­ab­schätzung durch­führen, um mögliche Risiken zu bewerten.

Meldung von Daten­schutz­ver­let­zungen

Unter­nehmen sind verpflichtet, Daten­schutz­ver­let­zungen innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Entde­ckung zu melden.

Extra­ter­ri­to­riale Anwend­barkeit

Die DSGVO gilt nicht nur für in der EU ansässige Unter­nehmen, sondern auch für Unter­nehmen außerhalb der EU, die perso­nen­be­zogene Daten von EU-Bürgern verar­beiten.

Bußgelder und Sanktionen

Die DSGVO sieht empfind­liche Bußgelder für Unter­nehmen vor, die gegen ihre Bestim­mungen verstoßen. Diese Bußgelder können je nach Art und Schwere des Verstoßes erheblich sein.

Was hat sich seit der Einführung der DSGVO verändert?

Seit der Einführung der DSGVO haben Unter­nehmen weltweit ihre Daten­schutz­prak­tiken überar­beitet und verbessert. Ein erhöhtes Bewusstsein für Daten­schutz hat dazu geführt, dass Unter­nehmen sicherere und trans­pa­rentere Daten­ver­ar­bei­tungs­me­thoden imple­men­tieren.

FAQ

Gilt die DSGVO für alle Unter­nehmen?

Ja, die DSGVO gilt für alle Unter­nehmen, die perso­nen­be­zogene Daten von EU-Bürgern verar­beiten, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort.

Welche Rechte habe ich als Einzel­person unter der DSGVO?

Als Einzel­person haben Sie das Recht, Ihre perso­nen­be­zo­genen Daten einzu­sehen, zu korri­gieren, löschen zu lassen und gegen die Verar­beitung zu wider­sprechen.

Welche Schritte sollte mein Unter­nehmen unter­nehmen, um DSGVO-konform zu sein?

Ihr Unter­nehmen sollte seine Daten­schutz­prak­tiken überprüfen, einen Daten­schutz­be­auf­tragten benennen, Daten­schutz-Folgen­ab­schät­zungen durch­führen und Mitar­beiter schulen.

Welche Strafen drohen bei Nicht­ein­haltung der DSGVO?

Bei Nicht­ein­haltung der DSGVO können empfind­liche Bußgelder verhängt werden, die in schweren Fällen erheblich sein können.

Kann die DSGVO auch außerhalb der EU durch­ge­setzt werden?

Ja, die DSGVO kann auch auf Unter­nehmen außerhalb der EU Anwendung finden, wenn sie perso­nen­be­zogene Daten von EU-Bürgern verar­beiten.

Fazit

Die Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO) hat die Art und Weise, wie perso­nen­be­zogene Daten in der EU und darüber hinaus verar­beitet werden, maßgeblich verändert. Sie legt klare Regeln für den Schutz der Privat­sphäre und der Daten von Einzel­per­sonen fest und stellt sicher, dass Unter­nehmen rechen­schafts­pflichtig sind. Als Einzel­person ist es wichtig, sich der eigenen Daten­schutz­rechte bewusst zu sein, während Unter­nehmen sicher­stellen müssen, dass sie DSGVO-konform handeln, um Bußgelder und recht­liche Konse­quenzen zu vermeiden.

DSGVO bei der Verwendung von SAP: Daten­schutz in der Unter­neh­mens­software

Die Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO) spielt eine entschei­dende Rolle, wenn es um die Verwendung von SAP-Software in Unter­nehmen geht. Als leistungs­starke Unter­neh­mens­lösung bietet SAP zahlreiche Funktionen und Tools, die zur Verar­beitung von sensiblen Daten verwendet werden. Dabei ist es von höchster Bedeutung, sicher­zu­stellen, dass sämtliche Aspekte der DSGVO strikt einge­halten werden, um den Schutz perso­nen­be­zo­gener Daten zu gewähr­leisten. Unter­nehmen, die SAP einsetzen, müssen daher eine gründ­liche Prüfung ihrer Prozesse und Systeme durch­führen, um sicher­zu­stellen, dass sie den strengen Anfor­de­rungen der DSGVO gerecht werden.

Die Integration der DSGVO in die Nutzung von SAP erfordert eine enge Zusam­men­arbeit zwischen Daten­schutz­ex­perten und IT-Fachleuten. Hierbei geht es nicht nur um die Einhaltung der gesetz­lichen Vorgaben, sondern auch darum, eine trans­pa­rente und nachvoll­ziehbare Daten­ver­ar­beitung zu gewähr­leisten. Mit angemes­senen Daten­schutz­maß­nahmen in SAP können Unter­nehmen nicht nur Bußgelder und recht­liche Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken und eine solide Grundlage für eine daten­schutz­kon­forme Geschäfts­tä­tigkeit schaffen.

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